Zahnzusatzversicherungen dienen in der Regel dem Zweck, Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen im Bereich der Zahnerhaltung und des Zahnersatzes zur Verfügung zu stellen, die über den Leistungsrahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Einige Tarife eignen sich auch zur Ergänzung des Leistungsumfangs für Privatversicherte. Daneben gibt es auch spezielle Zahnzusatzversicherungen für Kinder, die besonders wegen der Leistungen auf dem Gebiet der Kieferorthopädie gewählt werden.
Die Leistungsarten der Zahnzusatzversicherungen
Die Angebote der meisten Versicherer differenzieren zwischen Tarifen für Zahnerhalt und solchen für Zahnersatz. Kombitarife und Tarife, die modular aufgebaut sind und nach den Wünschen des Kunden individuell zusammengestellt werden können, sind gleichfalls verfügbar. Im Rahmen des Zahnerhalts sind zahnmedizinische Leistungen in Form von Herstellung und Eingliederung von Einlagefüllungen (Inlays und Onlays) ebenso vom Versicherungsschutz erfasst wie Kunststofffüllungen und Knirscherschienen. Hier werden nicht nur die Kosten für Amalgamfüllungen, sondern auch diejenigen für dentin-adhäsive Füllungen erstattet. Wurzel- und Parodontosebehandlungen sind – oft allerdings nur bei den teureren Premiumtarifen – ebenfalls versichert. Bei Maßnahmen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe einschließlich der professionellen Zahnreinigung wird häufig nur ein Festbetrag pro Vierteljahr oder pro Kalenderjahr zur Verfügung gestellt. Auch hier bieten oft nur Premiumtarife die volle Leistung in Höhe des gesamten von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstatteten Betrages.
Der Zahnersatz als Leistung der Zahnzusatzversicherung
Beim Zahnersatz erstatten die Zahnzusatzversicherungen meistens einen festen Prozentsatz derjenigen Kosten, die von der Pauschalleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und etwaigen Zusatzleistungen nicht abgedeckt sind. Je nach Gestaltung des Tarifs fällt der Prozentsatz unterschiedlich aus. In der Regel liegt er bei 75 bis 100 %. Dies gilt für Kronen, Brücken und Prothesen sowie meist auch für implantatgetragenen Zahnersatz. Abgedeckt sind auch die Kosten für Aufbissbehelfe und Schienen, wobei Knirscherschienen meist den Tarifen für Zahnerhalt zugeordnet werden. Mitversichert sind auch notwendige Reparaturkosten für den eingegliederten Zahnersatz sowie im Vorfeld der Eingliederung entstehende diagnostische, therapeutische und funktionsanalytische Aufwendungen nebst zahntechnischen Laborarbeiten inklusive Materialkosten.
Grenzen der Versicherungsleistung
Zahnzusatzversicherungen decken nur medizinisch erforderliche Zahnbehandlungs- und Zahnersatzleistungen ab. Arbeiten wie etwa die Zahnaufhellung (Bleaching), die nur der Verbesserung des optischen Erscheinungsbildes dienen, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Viele Tarife enthalten auch Klauseln über Wartezeiten vor erstmaliger Inanspruchnahme der Versicherung oder über betragsmäßige Begrenzungen der Versicherungsleistung in den ersten Vertragsjahren. Zudem weichen die Tarifbedingungen der Zahnzusatzversicherungen im Hinblick auf den Leistungsumfang, etwaige Obergrenzen der Erstattungssumme und eventuelle Staffeltarife oft erheblich voneinander ab. Ein an den individuellen Bedürfnissen des Kunden orientierter Tarifvergleich ist daher unverzichtbar.